Was viele nicht wissen: Hebammenleistungen werden von der Krankenkasse übernommen und das schon oft ab der ersten Woche! Hebammenhilfe kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden.

Wir Hebammen arbeiten auf der Grundlage des Hebammen-Gesetzes (HebG vom 4. Juni 1985), der Berufsordnungen der Länder und den Mutterschaftsrichtlinien. Sie können gerne zu jedem Zeitpunkt in Ihrer Schwangerschaft auf mich zukommen und mich um Rat fragen. Hier können Sie einen Flyer des Deutschen Hebammenverbandes herunterladen.