Beratung, Vorsorge, Hilfe bei Beschwerden, Geburt und Wochenbettbetreuung sind Kassenleistungen. Die Hebamme rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Wenn Sie einen Geburtsvorbereitungskurs besuchen möchten, oder an einem Rückbildungskurs teilnehmen möchten, können Sie dies ebenfalls von der Krankenkasse erstattet bekommen. Kursgebühren für den Partner müssen selbst gezahlt werden. (Aber: Manche Kassen übernehmen diese Gebühren. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach)! Sollten Sie eine Haus- oder eine Praxisgeburt planen, wird eine Rufbereitschaftspauschale anfallen. (Einige Krankenkassen übernehmen einen Teil dieser Kosten). Sind Sie privat versichert, sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu klären, welche Leistungen übernommen werden.